Die Beitragsordnung regelt gemäß § 8 der Vereinssatzung alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Der Mitgliedsgrundbeitrag, der Aktivbeitrag und ggf. erforderliche Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgelegten Beiträge treten zu Beginn des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft. Die Mitgliederversammlung kann einen anderen Termin beschließen.
In dem Mitgliedsbeitrag sind die Versicherungen beim Württembergischen Landessportbundes (WLSB) sowie dessen Mitgliedsbeiträge enthalten.
1. Grundbeiträge
- Einzelmitglieder erwachsen: € 80,00
- Einzelmitglieder bis 18 Jahre: € 50,00
- Familien und eingetragene Partnerschaften: € 110,00
- Kinder bis 18 Jahre, die zahlenden Mitgliedern zugeordnet sind: beitragsfrei
- Ermäßigter Grundbeitrag für erwachsene Einzelmitglieder: € 50,00 (gilt für Studenten, Auszubildende und Rentner)
- Ermäßigter Grundbeitrag für Partnerschaften: € 70,00 (gilt für Studenten, Auszubildende und Rentner)
2. Aktivbeitrag
- Erwachsene (auch Partner): € 40,00
- Kinder bis 18 Jahre: € 25,00
- Ermäßigter Aktivbeitrag: € 25,00 (gilt für Studenten, Auszubildende und Rentner)
Der Aktivbeitrag fällt an, wenn Trainingsangebote wahrgenommen werden, die Trainer-, Bahn-, Hallen- oder Badkosten beinhalten. Das betrifft folgende Abteilungen und Trainingsgruppen:
- Kräftigung & Koordination
- Athletik
- Volleyball
- Triathlon
- Schwimmen
Mit einem Aktivbeitrag kann an allen aufgeführten, kostenpflichtigen Sportangeboten teilgenommen werden.
Pro Familie werden maximal zwei Aktivbeiträge eingezogen.
Startpassgebühren (z.B. Triathlon) sind zusätzlich zu entrichten.
3. Beitragsermäßigungen
Die Ermäßigungen der Mitgliedsbeiträge für Studenten, Auszubildende und Rentner bedarf der schriftlichen Beantragung (siehe Formular „Antrag auf Beitragsermäßigung“). Für Studenten und Auszubildende gilt die Ermäßigung für den beantragten Zeitraum, jedoch maximal bis zu einem Alter von 25 Jahren. Begründete Ausnahmen sind möglich.
4. Sonderbeiträge
Zusätzliche Sportangebote wie Sportkurse, Trainingsausfahrten, Trainingscamps, Rehabilitationen, usw. werden mit den jeweiligen Teilnehmern aufwandsabhängig abgerechnet.
5. Einzug der Beiträge
Der Einzug von Grund- und Aktivbeitrag erfolgt jährlich durch Abbuchung von einem Girokonto, für das bei Vereinseintritt ein unbefristetes Lastschriftmandat erteilt wird, spätestens zum 1. März. Gebühren, die durch Rückgabe der Lastschrift entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Bei Vereinseintritt vom 1. Januar bis 30. September ist der volle Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten. Bei einem späteren Eintritt wird der Beitrag ab dem folgenden Jahr erhoben.
In besonderen Fällen kann der Vorstand die Beitragszahlung für einzelne Mitglieder ermäßigen oder erlassen.
Außerordentliche Mitglieder zahlen nach Vereinbarung.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
6. Mitgliederverwaltung
In der Mitgliederverwaltung des Vereins werden personenbezogenen Daten im vereinseigenen IT-System unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert (siehe Datenschutzordnung).
Die Änderungen der Anschrift, des Familiennamens, der Bankverbindungen sowie die Änderung der Beitragsberechnung sind dem Vorstand umgehend schriftlich mitzuteilen.
7. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt in Kraft gemäß Beschluss der Post-SV-Mitgliederversammlung vom Mai 2026.
