Fahr­kostenzuschuss Triathlon

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Der Post-SV Tübingen erstattet einen Fahrkostenzuschuss für die Teilnahme an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Liga und/oder der Triathlon Bundesliga sowie Triathlon Meisterschaften auf Bezirks-, Süddeutschen-, Landes- oder Bundesebene der Deutschen Triathlon Union.

Um den Vereinsgedanken des Post-SV Tübingen „Gemeinsam aktiv“ zu unterstreichen, aber auch um die Umwelt zu schonen und Kosten zu reduzieren sind Fahrgemeinschaften anzustreben. Es sollte mit möglichst wenigen Fahrzeugen gefahren werden. Die Genehmigung von bezuschussten Fahrten liegt im Ermessen der Team- bzw. Abteilungsleitung. Dies gilt insbesondere für Einzelfahrten.

Pro Fahrkilometer werden 30 Cent durch den Post-SV Tübingen erstattet. Alle Abrechnungen müssen über das dafür vorgesehene Fahrkostenformular des Post-SV erfolgen. Die Anträge müssen spätestens 14 Tage nach dem Wettkampf bei der Team- bzw. Abteilungsleitung eingereicht werden, die über die Annahme oder Ablehnung der Anträge entscheidet. Im Streitfall entscheidet der Vorstand des Post-SV Tübingen.

Die fristgerecht eingegangenen, genehmigten Anträge auf Fahrkostenerstattungen werden gesammelt und spätestens bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgezahlt.

Diese Fahrkosten-Richtlinie gilt ab dem 1. Januar 2021. Zukünftige Änderungen obliegen dem Vorstand des Post-SV Tübingen.

    Antrag auf Fahrkostenzuschuss

    Angaben zum Antragsteller






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    Kontakt

    Henrike Prokopp
    Abteilungsleitung Triathlon