Aktion: 40 Euro sparen
Noch bis zum 31. Oktober 2023 kannst du mit dem DOSB-Sportvereinsscheck 40 Euro sparen.
Die Beitragsordnung regelt gemäß § 8 der Vereinssatzung alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag, die Abteilungsbeiträge und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgelegten Beiträge treten zu Beginn des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft. Die Mitgliederversammlung kann einen anderen Termin beschließen.
In dem Mitgliedsbeitrag sind die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) sowie dessen Mitgliedsbeiträge enthalten.
Startpassgebühren (z.B. Triathlon) sind zusätzlich zu entrichten.
Für zusätzliche Sportangebote (z.B. Sportkurse, Rehabilitation) gelten gesonderte Gebühren.
Der Einzug von Grund- und Abteilungsbeitrag erfolgt jährlich durch Abbuchung von einem Girokonto spätestens zum 1. März. Gebühren, die durch Rückgabe der Lastschrift entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Bei Vereinseintritt vom 1. Januar bis 30. September ist der volle Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten. Bei einem späteren Eintritt wird der Beitrag ab dem folgenden Jahr erhoben.
In besonderen Fällen kann der Vorstand die Beitragszahlung für einzelne Mitglieder ermäßigen oder erlassen.
Außerordentliche Mitglieder zahlen nach Vereinbarung.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
In der Mitgliederverwaltung des Vereins werden personenbezogenen Daten im vereinseigenen IT-System unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert (siehe Datenschutzordnung).
Die Änderungen der Anschrift, des Familiennamens, der Bankverbindungen sowie die Änderung der Beitragsberechnung sind dem Vorstand umgehend schriftlich mitzuteilen.
Diese Beitragsordnung tritt in Kraft gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 7. Juli 2023.